Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10
Allgemeine Hinweise
- Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 nehmen an Prüfungen in mindestens drei Fächern teil.
- Schriftliche Prüfung in Deutsch
- Schriftliche Prüfung in Mathematik
- Mündliche Gruppenprüfung in einer Fremdsprache, die spätestens in Klasse 7 begonnen wurde, d.h. in Englisch oder Französisch
- In der ersten Fremdsprache Englisch wird in diesem Schuljahr erstmals die Hörverstehleistung der Schülerinnen und Schüler überprüft. Grundlage der Prüfung sind Hörtexte, denen entsprechende Aufgaben zugeordnet und anschließend von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden.
- Bei den schriftlichen Prüfungen handelt es sich um zentrale Prüfungen des Landes Brandenburg.
- Des Weiteren können die Schülerinnen und Schüler freiwillige Zusatzprüfungen ablegen.
Sie können beantragen:
- eine mündliche Prüfung in einem Fach der Jahrgangsstufe 10 (außer in der bereits geprüften Fremdsprache)
- außerdem mündlichen Prüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfung (Deutsch und Mathematik), wenn dadurch ein höherer Abschluss, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Versetzung erreicht werden können
Die Beantragung der freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe-I-Verordnung.
Prüfungstermine
- Deutsch: 24.04.2012
- Mathematik: 26.04.2012
- erste Fremdsprache: 03.05.2012
- Freiwillige Zusatzprüfungen: Festlegung durch Prüfungsausschuss
Hinweismaterialien zur Prüfung 10: www.bildungsserver.berlin-brandenburg.de











