Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10

 

Informationen für Schülerinnen, Schüler und Eltern

 

 Wer nimmt an den Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 teil und welche Fächer werden geprüft?

An den Prüfungen nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an den Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen und Förderschulen teil. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen nur dann an den Prüfungen teil, wenn sie nach den Rahmenlehrplänen für die Sekundarstufe l unterrichtet wurden.  

Prüfungsart und Prüfungsfächer

Für jede Schülerin und jeden Schüler sind verpflichtend:

  eine schriftliche Prüfung in Deutsch

  eine schriftliche Prüfung in Mathematik

  eine mündliche Prüfung in einer Fremdsprache und

  eine mündliche Prüfung in einem weiteren Pflicht- oder Wahlpflichtfach.

Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer Eltern, ob sie in der ersten Fremdsprache oder gegebenenfalls in der zweiten Fremdsprache, die ab Jahrgangsstufe 7 begonnen wurde, geprüft werden möchten. Die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache wird in der Regel als Gruppenprüfung durchgeführt. Das Fach für die weitere mündliche Prüfung wird ebenfalls durch die Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der Eltern gewählt. Die Wahl der mündlichen Prüfungsfächer ist im Verlaufe des zweiten Schulhalbjahres in der Jahrgangsstufe 10 zu treffen. Den genauen Termin für die Wahl der Prüfungsfächer legt der Prüfungsausschuss der Schule fest.  

Jede Schülerin und jeder Schüler kann freiwillig eine oder zwei zusätzliche münd-liche Prüfungen ablegen (freiwillige Zusatzprüfungen). Diese Prüfungen sind spätestens nach Abschluss der vier verpflichtenden Prüfungen zu beantragen. Als Prüfungsfächer für die freiwilligen Zusatzprüfungen können Deutsch, Mathematik oder andere Fächer der Jahrgangsstufe 10 gewählt werden, nicht jedoch die Fächer, die bereits mündlich geprüft wurden.  

 

Wann finden die schriftlichen und mündlichen Prüfungen statt?   

In Deutsch und Mathematik finden die zentralen schriftlichen Prüfungen statt:

  am 4. Mai 2005 die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch (160 Minuten) und

  am 9. Mai 2005 die schriftliche Prüfung im Fach  Mathematik (160 Minuten).

Ab 27. Mai 2005 endet der Unterricht für die Jahrgangsstufe 10 und es beginnt der Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen.

 

Die mündlichen Einzelprüfungen dauern etwa 15 Minuten, Gruppenprüfungen entsprechend länger.

Jede Schülerin und jeder Schüler erhält auf Wunsch die Gelegenheit zu einer Rücksprache bei der Fachlehrkraft in den jeweils gewählten Fächern der mündlichen Prüfung. Bei dieser Konsultation, die spätestens einen Tag vor der mündlichen Prüfung stattfindet, kann die Schülerin oder der Schüler insbesondere fachliche Fragen stellen.  

 

Welche Prüfungsthemen werden gewählt?  

Die Prüfungsthemen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen kommen schwerpunktmäßig aus dem Unterricht der Jahrgangsstufen 9 und 10, wobei aber auch Kenntnisse , Fähigkeiten und Fertigkeiten aus vorhergehenden Schuljahren verlangt werden. Bei den zentralen Prüfungsaufgaben in Deutsch und Mathematik wird es auch Wahlaufgaben geben, die unterschiedlichen Anforderungen der Bildungsgänge werden berücksichtigt.

Die Prüfungsaufgaben für die mündlichen Prüfungen werden durch die unterrichtenden Lehrkräfte gestellt. Sie orientieren sich an den Anforderungen des vorangegangenen Unterrichts.  

 

 

 Was sind anderen Prüfungsformen?

Wer möchte, kann statt der mündlichen Prüfung in einem weiteren Pflicht- oder Wahlpflichtfach auch eine andere Prüfungsform wählen. Dabei wird eine umfangreiche selbstständige Arbeit, die im Laufe der Jahrgangsstufe 10 innerhalb eines Zeitraumes von mindestens 3 Monaten erstellt wurde, in einer mündlichen Prüfung vorgestellt und als Prüfungsleistung gewertet. Das kann zum Beispiel eine

Facharbeit, eine praktische Leistung, ein Wettbewerbsbeitrag oder eine Leistungsmappe sein. Wer eine Prüfung in einer anderen Prüfungsform beantragen möchte, sollte sich bereits im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 mit der

Fachlehrerin oder dem Fachlehrer über das gewünschte Thema und die Form der Prüfung beraten. Im Verlauf des zweiten Schulhalbjahres in der Jahrgangsstufe 10 ist die Durchführung der Prüfung in einer anderen Prüfungsform zu beantragen. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss der Schule.

 

 

  Wie errechnet sich die Abschlussnote?

Aus dem Ergebnis der Prüfung wird zusammen mit der Jahresnote in den Prüfungsfächern eine Abschlussnote gebildet. Dabei gehen die Jahresnote mit 60% und das Ergebnis der Prüfung mit 40% in die Abschlussnote ein. In Gesamtschulen wird mit Punktwerten gerechnet. Das Schwergewicht der Abschlussnote liegt auf den Leistungen des gesamten Schuljahres.

Sofern allerdings in Deutsch oder Mathematik zu den schriftlichen Prüfungen eine freiwillige Zusatzprüfung stattfindet, wird eine veränderte Gewichtung angewendet: Die Jahresnote geht zu 50% und die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung gehen zu je 25% in die Abschlussnote ein.  

 

  Was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Prüfung nicht schafft?  

Eine Note 5 oder 6 in der Prüfung bedeutet nicht, dass die Schülerin oder der Schüler „durchgefallen“ sind. Der erreichte schulische Abschluss ergibt sich nicht allein aus den Prüfungsergebnissen. Neben den Abschlussnoten in den Prüfungsfächern entscheiden auch die Noten in den anderen Fächern in der Jahrgangsstufe 10 über den erreichten Abschluss. Allerdings verschlechtert sich die Abschlussnote im Prüfungsfach bei einer deutlich schlechteren Prüfungsnote und dadurch kann unter Umständen der gewünschte Abschluss nicht erreicht werden. 

Sie finden weitere Informationen im Internat unter www.mbjs.brandenburg.de