Wer nimmt an den Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe
10 teil und welche Fächer werden geprüft?
An den Prüfungen nehmen alle Schülerinnen und Schüler
der Jahrgangsstufe 10 an den Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen
und Förderschulen teil. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf nehmen nur dann an den Prüfungen teil, wenn sie nach den
Rahmenlehrplänen für die Sekundarstufe l unterrichtet wurden.
Prüfungsart und Prüfungsfächer
Für
jede Schülerin und jeden Schüler sind verpflichtend:
• eine
schriftliche Prüfung in Deutsch
• eine
schriftliche Prüfung in Mathematik
•
eine mündliche Prüfung in einer Fremdsprache
und
•
eine mündliche Prüfung in einem weiteren
Pflicht- oder Wahlpflichtfach.
Die Schülerinnen und Schüler
wählen mit Zustimmung ihrer Eltern, ob sie in der ersten Fremdsprache oder
gegebenenfalls in der zweiten Fremdsprache, die ab Jahrgangsstufe 7 begonnen
wurde, geprüft werden möchten. Die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache
wird in der Regel als Gruppenprüfung durchgeführt. Das Fach für die weitere mündliche
Prüfung wird ebenfalls durch die Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der
Eltern gewählt. Die Wahl der mündlichen Prüfungsfächer ist im Verlaufe des
zweiten Schulhalbjahres in der Jahrgangsstufe 10 zu treffen. Den genauen Termin
für die Wahl der Prüfungsfächer legt der Prüfungsausschuss der Schule fest.
Jede Schülerin und jeder
Schüler kann freiwillig eine oder zwei zusätzliche münd-liche Prüfungen
ablegen (freiwillige Zusatzprüfungen). Diese Prüfungen sind spätestens nach Abschluss
der vier verpflichtenden Prüfungen zu beantragen. Als Prüfungsfächer für die
freiwilligen Zusatzprüfungen können Deutsch, Mathematik oder andere Fächer
der Jahrgangsstufe 10 gewählt werden, nicht jedoch die
Fächer,
die bereits mündlich geprüft wurden.
In
Deutsch und Mathematik finden die zentralen schriftlichen Prüfungen statt:
•
am 4. Mai 2005 die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch (160 Minuten)
und
•
am 9. Mai 2005 die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik (160
Minuten).
Ab
27. Mai 2005 endet der Unterricht für die Jahrgangsstufe 10 und es beginnt der
Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen.
Die mündlichen
Einzelprüfungen dauern etwa 15 Minuten, Gruppenprüfungen entsprechend länger.
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält auf Wunsch die Gelegenheit zu
einer Rücksprache bei der Fachlehrkraft in den jeweils gewählten Fächern der
mündlichen Prüfung. Bei dieser Konsultation, die spätestens einen Tag vor der
mündlichen Prüfung stattfindet, kann die Schülerin oder der Schüler
insbesondere fachliche Fragen stellen.
Welche Prüfungsthemen werden gewählt?
Die Prüfungsthemen für die mündlichen
und schriftlichen Prüfungen kommen schwerpunktmäßig aus dem Unterricht der
Jahrgangsstufen 9 und 10, wobei aber auch Kenntnisse , Fähigkeiten und
Fertigkeiten aus vorhergehenden Schuljahren verlangt werden. Bei den zentralen
Prüfungsaufgaben in Deutsch und Mathematik wird es auch Wahlaufgaben
geben, die unterschiedlichen Anforderungen der Bildungsgänge werden berücksichtigt.
Die Prüfungsaufgaben
für die mündlichen Prüfungen werden durch die unterrichtenden Lehrkräfte
gestellt. Sie orientieren sich an den Anforderungen des vorangegangenen
Unterrichts.
Wer möchte, kann statt der mündlichen Prüfung in
einem weiteren Pflicht- oder Wahlpflichtfach auch eine andere Prüfungsform
wählen. Dabei wird eine umfangreiche selbstständige Arbeit, die im Laufe der
Jahrgangsstufe 10 innerhalb eines Zeitraumes von mindestens 3 Monaten erstellt
wurde, in einer mündlichen Prüfung vorgestellt und als Prüfungsleistung
gewertet. Das kann zum Beispiel eine
Facharbeit,
eine praktische Leistung, ein Wettbewerbsbeitrag oder eine Leistungsmappe sein.
Wer eine Prüfung in einer anderen Prüfungsform beantragen möchte,
sollte sich bereits im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 mit der
Fachlehrerin
oder dem Fachlehrer über das gewünschte Thema und die Form der Prüfung
beraten. Im Verlauf des zweiten Schulhalbjahres in der Jahrgangsstufe 10 ist die
Durchführung der Prüfung in einer anderen Prüfungsform zu
beantragen. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss der Schule.
Aus dem Ergebnis der Prüfung wird
zusammen mit der Jahresnote in den Prüfungsfächern eine Abschlussnote
gebildet. Dabei gehen die Jahresnote mit 60% und das Ergebnis der Prüfung mit
40% in die Abschlussnote ein. In Gesamtschulen wird mit Punktwerten gerechnet.
Das Schwergewicht der Abschlussnote liegt auf den Leistungen des gesamten
Schuljahres.
Sofern
allerdings in Deutsch oder Mathematik zu den schriftlichen Prüfungen eine
freiwillige Zusatzprüfung stattfindet, wird eine veränderte Gewichtung
angewendet: Die Jahresnote geht zu 50% und die Ergebnisse der schriftlichen und
mündlichen Prüfung gehen zu je 25% in die Abschlussnote ein.
Eine Note 5 oder 6 in der Prüfung bedeutet nicht, dass
die Schülerin oder der Schüler „durchgefallen“ sind. Der erreichte
schulische Abschluss ergibt sich nicht allein aus den Prüfungsergebnissen.
Neben den Abschlussnoten in den Prüfungsfächern entscheiden auch die Noten in
den anderen Fächern in der Jahrgangsstufe 10 über den erreichten Abschluss.
Allerdings verschlechtert sich die Abschlussnote im Prüfungsfach bei einer
deutlich schlechteren Prüfungsnote und dadurch kann unter Umständen der gewünschte
Abschluss nicht erreicht werden.
Sie finden weitere Informationen im Internat unter www.mbjs.brandenburg.de