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Unsere Hausordnung

 

Jeder weiß, dass unsere Schule keine Insel ist.

Wir kommen in die Schule, gehen oder fahren wieder nach Hause, treffen ständig Menschen - aber wir bleiben SchülerInnen und LehrInnen der Tobias-Seiler-Oberschule und repräsentieren unsere Schule den ganzen Tag in der Öffentlichkeit.

Egal, ob als einzelne Person oder am Nachmittag oder mit der Klasse bei außerschulischen Veranstaltungen, wir bestimmen selbst das Bild, das Eltern, Nachbarn, SchülerInnen anderer Schulen und die Öffentlichkeit von unserer Schule gewinnen.

 

1. In unserer Schule wollen wir ungestört und gut lehren und lernen. Das gelingt nur, wenn wir:
  • regelmäßig und pünktlich zum Unterricht kommen
  • alle notwendigen Arbeitsmaterialien mitbringen
  • die von der Schule zum Lernen überlassenen Bücher und Arbeitsmaterialien sorgsam behandeln
  • als SchülerInnen Hausaufgaben sauber und ordentlich anfertigen, dass wir den Unterricht aktiv mitgestalten können
  • als LehrerInnen den Unterricht planen und verantwortungsbewusst durchführen
2. In unserer Schule können wir uns wohl fühlen, wenn
  • jeder für sein Handeln Verantwortung übernimmt
  • wir uns und unsere Gäste freundlich grüßen
  • niemand Wände, Türen, Fenster, Tische, Stühle und andere Einrichtungsgegenstände der Schule beschmiert oder beschädigt
  • niemand seinen Arbeitsplatz, den Klassen- oder Fachraum, das Schulgebäude, die Toiletten oder den Schulhof mit Müll verunreinigt
  • sich jeder für angerichtete Schäden - ob gewollt oder ungewollt - verantwortlich fühlt und diese in Ordnung bringt bzw. meldet
  • alle nach Unterrichtsschluss ihren Platz aufräumen, den groben Schmutz beseitigen und die Stühle hochstellen
3. In unserer Schule braucht niemand Angst zu haben, wenn wir:
  • miteinander arbeiten
  • schwächere und jüngere Schüler unterstützen
  • Rücksicht nehmen und einander achten
  • einander zuhören und andere Meinungen gelten lassen
  • niemanden provozieren, beleidigen, schlagen, verletzen oder quälen
4. Damit unser Zusammenleben im Schulalltag funktioniert, halten wir Regeln ein:
  • Beim Vorklingeln sind wir am Platz und sind zum Unterricht bereit.
  • Dazu gehört auch, dass das Handy ausgeschaltet ist.
  • Während der Hofpausen verlassen wir die Räume und gehen auf den Schulhof.
  • Wegen möglicher Gefahren ist das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht zu verlassen.
  • In den Unterrichtspausen soll sich jeder Schüler erholen können, deshalb ist das Hören von Musik nur über Kopfhörer und nicht über Musikboxen erlaubt.
  • Wir benutzen den kürzesten und sichersten Weg, wenn wir Unterricht im neuen Schulgebäude bzw. in der Turnhalle haben. Das gilt auch für den Rückweg.
  • An unserer Schule gilt ein absolutes Rauchverbot auch für E-Zigaretten und E-Shishas, ebenso ein absolutes Verbot für Drogen, Alkohol sowie für Waffen!
5. Verhalten auf dem Schulweg, auf Klassenfahrten und in der Öffentlichkeit

 

Verhaltensregeln, die für unsere Schule gelten, sind nicht mit Schulschluss und Ferienbeginn „abzugeben“!

Deshalb gelten viele Regeln unserer Hausordnung immer: im Bus, in der Jugendherberge, im Museum,...!

 

6. Verstöße gegen die Hausordnung

 

Immer wieder kommt es vor, dass sich einzelne nicht an getroffene Absprachen halten. Dagegen wehrt sich die Gemeinschaft, auch mit Strafen.

Strafen werden nicht erteilt, um Schüler und Schülerinnen zu ärgern, sondern sollen bewirken, dass die Betreffenden ihre Fehler einsehen, diese künftig vermeiden und einen angerichteten Schaden wiedergutmachen.

Vieles an Schulen ist schon durch staatliche Gesetze und Verordnungen geregelt.

 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Erziehungsmaßnahmen:

z.B.

  • die Ermahnung
  • die Gelegenheit zur Wiedergutmachung
  • die Behandlung eines Sachverhalts im Unterricht
  • die Eintragung des Fehlverhaltens ins Klassenbuch
  • die Missbilligung des Verhaltens durch schriftliche Mitteilung an die Eltern
  • die Übertragung geeigneter Aufgaben
  • die Wegnahme von Gegenständen bis zum Ende des Unterrichts
  • der zeitweilige Ausschluss im Rahmen der Unterrichtsstunde

und auch in Kombination

 

Ordnungsmaßnahmen:

Eine Ordnungsmaßnahme wird eingeleitet, wenn schwerwiegend gegen eine den Schulablauf regelnde Rechtsvorschrift oder gegen die Ordnung der Schule betreffenden Vorschriften verstoßen und eine Erziehungsmaßnahme sich als wirkungslos erwiesen hat.

Genaueres kannst du im Internet unter:

www.landesrecht.brandenburg.de/sixxccms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.149 

nachlesen.

 

7. Verhalten bei Bränden

Trotz aller Vorsicht kann es in der Schule zu einem Brand kommen. Für diesen Fall müssen Schüler und Lehrer wissen, was zu tun ist.

  • Bei Ausbruch eines Brandes ist unverzüglich Alarm zu geben!
  • Bei einem Brand bzw. bei Ertönen des Alarmsignals verlassen alle Schüler unverzüglich unter Aufsicht des Lehrers das Schulgebäude.
  • Verhaltet Euch bei einer Evakuierung diszipliniert, damit keine Panik entsteht.
  • Der Lehrer achtet beim Verlassen des Raumes darauf, dass niemand zurückbleibt.
  • Alle Fenster werden geschlossen und die Türen der Räume eingeklinkt.
  • Ihr geht in Begleitung des Lehrers zur Sammelstelle.
  • Dort überprüft der Lehrer, ob alle Schüler anwesend sind.
  • Die Sammelstelle befindet sich vor dem Speiseraum, wo für jede Klasse ein Stellplatz gekennzeichnet ist.
  • Der vorgesehene Fluchtweg ist einzuhalten!
  • Die Fluchtwege sind auf jeder Etage auf den Fluchtplänen gekennzeichnet.

Solltet Ihr in einem Brandfall im neuen Gebäude Unterricht haben, gelten die dort ausgehängten Fluchtpläne.

 

Also, verhalte dich deinen Mitschülern und Mitmenschen gegenüber so, wie du auch selbst behandelt werden möchtest.